Privat/Privat Zusatzversicherte:
Grundsätzlich ist die Osteopathie eine private Leistung. Alle Privatversicherten und alle Patienten, die eine private Zusatzversicherung haben, bekommen die Kosten in der Regel erstattet. Da die Versicherungen unterschiedliche Vertragsbindungen haben, sollten Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung bezüglich einer Kostenübernahme erkundigen.
Gesetzliche Krankenkassen:
Mittlerweile gibt es eine große Anzahl von gesetzlichen Krankenkassen, die in gewissem Umfang Behandlungskosten bei einem zugelassenen Osteopathen erstatten. Die Bedingungen erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse. Informationen dazu finden Sie auch bei meinem Berufsverband unter → www.bv-osteopathie.de.